Beschlüsse erneuerbare Energie
Atomausstieg
Von Sonia Fenazzi, swissinfo.chDie Schweiz macht einen weiteren Schritt in Richtung Atomausstieg. Der Nationalrat hat drei entsprechende Vorstösse gutgeheissen. Noch aber ist es ein weiter Weg bis zur Abschaltung der Atomkraftwerke. Er ist gespickt mit vielen Unbekannten.
Es ist zwar noch keine grüne Revolution angesagt, und ein definitives Okay zum Regierungsplan für einen schrittweisen Ausstieg aus der Atomkraft stellen die Entscheide, die der Nationalrat am 8. Juni gefällt hat, auch nicht dar: Sie signalisieren aber einen Richtungswechsel in der eidgenössischen Energiepolitik. "Haben Sie den Mut, diesen Grundsatzentscheid zu fällen", sagte Energieministerin Doris Leuthard zu den Volksvertreterinnen und -vertretern vor der Abstimmung. Das Ja kam dank den Vertretern der Linken, Grünen und des Zentrums zustande.
Dieser Entscheid ist eine Folge der Katastrophe von Fukushima, was im Nationalrat am Mittwoch auch einige Male zur Sprache gekommen ist. Dieses "schreckliche Desaster" in Japan habe sich für die Energiepolitik als Bruchstelle erwiesen, sagte der sozialdemokratische Nationalrat Eric Nussbaumer: Fukushima habe uns gelernt, dass auch in einem Land mit fortschrittlichster Technologie der schlimmste Fall jederzeit eintreten könne.
"Fukushima hat allen vor Augen geführt, was Restrisiko bedeutet, und der Unfall hat gezeigt, dass Atomenergie nicht nachhaltig ist", sagte der Grünliberale Martin Bäumle.
In der Schweizer Energiepolitik gibt es demnach ein Vor- und ein Nach-Fukushima. Erst nach der Katastrophe habe ein Grossteil der Bevölkerung die Gefahr realisiert, sagten einige Parlamentarier.
Gewicht von Fukushima und des Wahljahres
Umfragen haben gezeigt, dass die Mehrheit der Schweizer nicht mehr bereit ist, mit diesem Risiko zu leben. Diesem Volkswillen fällt in Bezug auf die im Oktober stattfindenden Parlamentswahlen grosses Gewicht zu.
Die konservative Schweizerische Volkspartei (SVP), die den Atomausstieg bekämpft, hatte vergeblich eine Verschiebung der ausserordentlichen Parlamentssession über atomare und erneuerbare Energien auf ein Datum nach den Wahlen verlangt. Ein entsprechender SVP-Antrag war mit 126 gegen 64 Stimmen bei Enthaltungen abgelehnt worden.
SVP-Vertreter warfen den Christ- und den bürgerlichen Demokraten (CVP und BDP) vor, nach Fukushima ihre Position betreffend der Atomenergie aus "wahltaktischen Gründen" angepasst zu haben. Andererseits wiederum warfen die Ausstiegswilligen der SVP vor, sie wolle den Entscheid des Parlaments herauszögern, um sich dem Willen des Stimmvolks zu entziehen.
Aufeinanderprallen der Ideologien
Die ganze Debatte zwischen Ausstiegswilligen und -unwilligen war spannungsgeladen: SVP-Vertreter und Freisinnige kritisierten die Ausstiegsbefürworter, sie wollten Atomkraftwerke abschalten ohne eine brauchbare Alternative gefunden zu haben. Damit werde die Energieversorgung und die Wirtschaft der Schweiz aufs Spiel gesetzt.
Die erneuerbaren Energien reichten nicht aus, um die Atomenergie zu ersetzen, so die konservative Rechte. Sie beschuldigte die Ausstiegsbefürworter auch, "Illusionen zu verkaufen". Ausserdem seien erneuerbare Energien wie auch der importierte Strom teurer, was der Wettbewerbsposition der Schweizer Industrie schade. Bei einigen besonders energieintensiven Branchen würde dies das Risiko der Auslagerung verstärken. Diese Argumentation kam aber bei den Ausstiegsbefürwortern nicht an. Sie erwiderten, Investitionen in erneuerbare Energien brächten viele neue Arbeitsplätze und würden die Forschungsarbeit in der Schweiz stärken. Auch steige der Preis für Atomstrom stetig, während jener für nachhaltige Energien sinke. Auf mittlere Frist würde also der Vorteil, den die Atomkraft bisher auszeichnete, schwinden.
Doris Leuthard schlug ausserdem der Wirtschaft Lösungen vor und versicherte, in ihrer Schublade befänden sich bereits Projekte - ohne jedoch auf weitere Details einzugehen.
Keine Atomkraftwerke mehr
Schliesslich nahm die Mehrheit der Ratsmitglieder die Vorschläge an, keine neuen Atomkraftwerks-Bauten mehr zu bewilligen und die Bewilligung bei den Bestehenden nicht mehr zu verlängern, wenn sie den Sicherheitsanforderungen nicht mehr genügten.
Parallel dazu werden Massnahmen erarbeitet, um erneuerbare Energie zu fördern und die Energieeffizienz zu verbessern. Angeregt wurden auch Strategien zur Versorgungssicherheit ohne Atomstrom. Es soll möglichst wenig Energie aus dem Ausland importiert werden müssen.
Der Bundesrat wird beauftragt, das Atomenergiegesetz zu modifizieren und dem Parlament ein Ausstiegs-Szenario aus der Atomkraft vorzulegen.
Langsames Vorwärtsgehen
Die grün-rote Linke im Rat wollte die alten Atomkraftwerke Mühleberg und Beznau bereits jetzt oder jedenfalls bald abschalten. Doch wurden ihre Vorschläge abgeblockt. Die Christ-Demokraten, die Bürgerlich-Demokratische Partei und die Grünliberalen sind zwar bereit, aus der Atomenergie
auszusteigen, aber nur schrittweise. Diesbezüglich ziehen sie am gleichen Strick wie die SVP und der Freisinn.
Der Nationalrat hat auch einige Motionen und Postulate gutgeheissen, die Massnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien vorschlagen. Geprüft werden noch weitere Vorschläge, auf die am Donnerstag
eingegangen wird.
Der Ball wird nächste Woche an den Ständerat weitergereicht. Das Signal ist zwar gesetzt, doch die Partie noch nicht gewonnen. Die entsprechende Gesetzesrevision wird dem Parlament im nächsten Jahr noch vorgelegt werden müssen. Und das letzte Wort könnte das Stimmvolk haben, falls es zu einem Referendum kommt.
Kostendeckende Einspeisevergütung 2011
Die Schweizerische Einspeisevergütung, für Photovoltaikanlagen,
gültig ab 01.01.2011
Kostendeckende Einspeisevergütung 2011
Kostendeckende Einspeisevergütung: Vergütung für Solarstrom sinkt – „Deckel“ steigt
Die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für Solarstrom sinkt per 1. Januar 2011 um 18%. Gleichzeitig kann der Anteil des Solarstroms am KEV-Fördertopf („Solar-Deckel“) von bisher 5% auf 10% erhöht werden. Dies hat der Bundesrat heute entschieden. Grund dafür sind die deutlich gesunkenen Kosten für Photovoltaikanlagen.
Durch Effizienzsteigerungen bei der Fertigung und Skaleneffekte durch die Massenproduktion von Solarmodulen sind die Preise für Photovoltaikanlagen deutlich stärker gesunken als bei der Einführung der KEV Anfang 2009 angenommen. Diese Preisvorteile müssen bei der Festlegung der Einspeisevergütung berücksichtigt werden, da die Anlagenbetreiber sonst zu hohe Renditen erzielen würden.
Bereits per 1. Januar 2010 hatte das UVEK die Vergütungssätze für Solarstrom um 18% reduziert. Die Marktpreise für Photovoltaikmodule sind in diesem Jahr jedoch weiter gefallen.
Durch die heute beschlossene erneute Reduktion um durchschnittlich 18% sinken die ungedeckten Kosten für Solarstrom - das sind die Mehrkosten, die über dem generellen Strom-Marktpreis liegen - unter 50 Rappen pro Kilowattstunde. Gemäss Energiegesetz steigt damit der maximale Anteil der Photovoltaik am KEV-Fördertopf („Deckel“) von bisher 5% auf 10%, so dass anstelle der bisherigen Zubauleistung von bisher total ca. 30 Megawatt (MW) ab 2011 jährlich Solarstromanlagen mit einer Leistung von insgesamt 50-70 MW freigegeben werden können. Dadurch kann die Warteliste der angemeldeten Projekte voraussichtlich bis 2013 abgebaut werden (2011: Alle per 1./2. Mai 2008 angemeldeten Anlagen auf der Warteliste. Restliche Anlagen anschliessend bis 2013).
Unternehmen und Verbände der schweizerischen Solarbranche wurden vom UVEK zur heute verabschiedeten Absenkung angehört und begrüssen diese, da der Solarstrom dadurch einen grösseren Anteil der KEV-Mittel erhält und somit mehr Anlagen von der Einspeisevergütung profitieren können.
2009 trug Solarstrom einen Anteil von 0.078% zur gesamten inländischen Stromproduktion bei. Derzeit speisen im Rahmen der KEV 1'600 Photovoltaikanlagen Solarstrom ins Netz ein, weitere 56 Anlagen haben einen positiven Bescheid und sind in Planung oder im Bau und 7'033 Anlagenprojekte sind auf der Warteliste.
Die schweizerische Einspeisevergütung (KEV) für Photovoltaikanlagen, gültig ab 01.01.2011

Mehr Geld für grünen Strom
Das Parlament hat heute in der Schlussabstimmung eine Revision des Energiegesetzes gutgeheissen, die eine Aufstockung der finanziellen Mittel für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für grünen Strom sowie eine Anhebung des Wasserzinses vorsieht.
Zur Finanzierung der kostendeckenden Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien und der weiteren Fördermassnahmen des Energiegesetzes wird seit dem 1. Januar 2009 auf jede verbrauchte Kilowattstunde ein Zuschlag erhoben. Dieser war bisher gemäss Energiegesetz (Artikel 15b Absatz 4) auf maximal 0,6 Rappen begrenzt.
In der heutigen Schlussabstimmung zur Revision des Energiegesetzes genehmigte das Parlament nun eine Erhöhung dieses maximalen Zuschlags auf 0,9 Rappen ab 2013. Ab dann stehen damit rund 500 Millionen Franken (bisher rund 265 Millionen Franken) für die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien zur Verfügung. Das revidierte Gesetz kann per 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt werden.
Seit Mai 2008 sind so viele Anmeldungen für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) eingegangen, dass der Gesamt-Kostendeckel der KEV bereits am 1. Februar 2009 erreicht war. Seither mussten und müssen sämtliche Neuanmeldungen von Stromproduktionsanla-gen aus Wasserkraft (bis 10 Megawatt), Photovoltaik, Windenergie, Geothermie, Biomasse sowie Abfällen aus Biomasse auf unbestimmte Zeit auf eine Warteliste gesetzt werden. Durch die Anhebung des maximalen Zuschlags auf 0,9 Rappen erhöht sich ab 2013 der Gesamt-Kostendeckel. Bereits ab Mitte 2011 können wieder positive Bescheide ausgestellt und damit die Warteliste abgebaut werden. Dies ist möglich, da zwischen dem Zeitpunkt des positiven Bescheids und der Inbetriebnahme einer Anlage mehrere Jahre liegen (für Projektierung und Bau). Die zusätzlichen Mittel werden also frühestens ab 2013 gebraucht, wenn sie gemäss revidiertem Gesetz auch zur Verfügung stehen.
Der Abbau der Warteliste und damit die positiven Bescheide werden auf Grundlage einer revidierten Energieverordnung erfolgen. Diese wird bis Mitte 2011 vom Bundesrat verabschiedet und umfasst vor allem Verbesserungen bei der administrativen Abwicklung der Projekte. Ausserdem wird die Höhe der Vergütungen für die verschiedenen Anlagetypen überprüft und nötigenfalls angepasst.
Spezialfall Photovoltaik
Gemäss Energiegesetz stehen für die Photovoltaik zurzeit nur 5% der gesamten KEV-Mittel zur Verfügung, ein Anteil der bei künftig sinkenden Produktionskosten für Solarstrom stufenweise ansteigen soll. Derzeit sinken diese Kosten kontinuierlich und markant ab, so dass es möglich sein sollte, die zweite Stufe ab 2011 zu öffnen und somit neu 10% der KEV-Mittel für die Photovoltaik zur Verfügung zu stellen (34 Millionen pro Jahr). Diese zusätzlichen Mittel sollen über mehrere Jahreskontingente verteilt werden. Damit kann ein kontinuierlicher Abbau der Photovoltaik-Warteliste erfolgen und ein „Stop and Go" vermieden werden. Dank der 10%-Stufe kann ab 2011 etwa ein Drittel der Photovoltaik-Warteliste, auf der zurzeit rund 5’200 Projekte registriert sind, abgebaut werden. Erst wenn die übernächste Stufe mit einem Anteil von 20% der KEV-Mittel geöffnet werden kann, kann die Warteliste vollständig abgebaut werden. Dies wird aufgrund der absehbaren Kostenentwicklung beim Solarstrom frühestens im Jahr 2014 der Fall sein. Photovoltaik-Projekte, die noch nicht auf der Warteliste stehen und erst ab jetzt eingereicht werden, müssen also mit einer Wartefrist von rund 4 Jahren rechnen.
Grossansturm auf Kostendeckende Einspeisevergütung
Das revidierte Energiegesetz enthält ein Paket von Massnahmen zur Förderung der erneuerbaren Energien sowie zur Förderung der Effizienz im Elektrizitätsbereich. Hauptpfeiler ist dabei die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für Strom aus erneuerbaren Energien. Jährlich sollen dafür rund 320 Millionen Franken zur Verfügung stehen. swissgrid führt im Auftrag des Bundes die Abwicklung der KEV durch. Anmeldungen für die KEV werden seit dem 1. Mai 2008 mittels offiziellen Anmeldeformulars entgegengenommen. Seit gestern ab 00.00 Uhr bis heute 14 Uhr sind über 2'500 Anmeldungen per E-Mail und gegen 1'000 Anmeldungen per Briefpost bei swissgrid eingegangen. Das swissgrid Kundenkompetenzzentrum hat im selben Zeitraum über 250 Anrufe entgegengenommen.
swissgrid überprüft die Vollständigkeit der Unterlagen und informiert den Projektanten daraufhin mit einem verbindlichen Bescheid. Massgebend für die Berücksichtigung des Projektes ist das Anmeldedatum und die Grösse der Anlage. Pro Jahr kann deshalb die kostendeckende Einspeisevergütung nur für so viele neue Anlagen zugesprochen werden, wie es die maximale Vergütung der jeweiligen Technologie zulässt. Dies erklärt den Grossansturm auf die kostendeckende Einspeisevergütung.
Die Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien - Wasserkraft bis 10 Megawatt, Photovoltaik, Windenergie, Geothermie, Biomasse und Abfälle aus Biomasse - wird ab dem 1. Januar 2009 erstattet und zwar für den ab diesem Zeitpunkt produzierten Strom. Die Vergütungsdauer beträgt je nach Technologie 20 bis 25 Jahre.

