Beschlüsse erneuerbare Energie

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Mehr Geld für grünen Strom

Publiziert: Samstag, den 19.Juni 2010 um 13:13 Uhr 

Das Parlament hat heute in der Schlussabstimmung eine Revision des Energiegesetzes gutgeheissen, die eine Aufstockung der finanziellen Mittel für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für grünen Strom sowie eine Anhebung des Wasserzinses vorsieht.

Zur Finanzierung der kostendeckenden Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien und der weiteren Fördermassnahmen des Energiegesetzes wird seit dem 1. Januar 2009 auf jede verbrauchte Kilowattstunde ein Zuschlag erhoben. Dieser war bisher gemäss Energiegesetz (Artikel 15b Absatz 4) auf maximal 0,6 Rappen begrenzt.

In der heutigen Schlussabstimmung zur Revision des Energiegesetzes genehmigte das Parlament nun eine Erhöhung dieses maximalen Zuschlags auf 0,9 Rappen ab 2013. Ab dann stehen damit rund 500 Millionen Franken (bisher rund 265 Millionen Franken) für die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien zur Verfügung. Das revidierte Gesetz kann per 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt werden.

Seit Mai 2008 sind so viele Anmeldungen für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) eingegangen, dass der Gesamt-Kostendeckel der KEV bereits am 1. Februar 2009 erreicht war. Seither mussten und müssen sämtliche Neuanmeldungen von Stromproduktionsanla-gen aus Wasserkraft (bis 10 Megawatt), Photovoltaik, Windenergie, Geothermie, Biomasse sowie Abfällen aus Biomasse auf unbestimmte Zeit auf eine Warteliste gesetzt werden. Durch die Anhebung des maximalen Zuschlags auf 0,9 Rappen erhöht sich ab 2013 der Gesamt-Kostendeckel. Bereits ab Mitte 2011 können wieder positive Bescheide ausgestellt und damit die Warteliste abgebaut werden. Dies ist möglich, da zwischen dem Zeitpunkt des positiven Bescheids und der Inbetriebnahme einer Anlage mehrere Jahre liegen (für Projektierung und Bau). Die zusätzlichen Mittel werden also frühestens ab 2013 gebraucht, wenn sie gemäss revidiertem Gesetz auch zur Verfügung stehen.

Der Abbau der Warteliste und damit die positiven Bescheide werden auf Grundlage einer revidierten Energieverordnung erfolgen. Diese wird bis Mitte 2011 vom Bundesrat verabschiedet und umfasst vor allem Verbesserungen bei der administrativen Abwicklung der Projekte. Ausserdem wird die Höhe der Vergütungen für die verschiedenen Anlagetypen überprüft und nötigenfalls angepasst.

Spezialfall Photovoltaik

Gemäss Energiegesetz stehen für die Photovoltaik zurzeit nur 5% der gesamten KEV-Mittel zur Verfügung, ein Anteil der bei künftig sinkenden Produktionskosten für Solarstrom stufenweise ansteigen soll. Derzeit sinken diese Kosten kontinuierlich und markant ab, so dass es möglich sein sollte, die zweite Stufe ab 2011 zu öffnen und somit neu 10% der KEV-Mittel für die Photovoltaik zur Verfügung zu stellen (34 Millionen pro Jahr). Diese zusätzlichen Mittel sollen über mehrere Jahreskontingente verteilt werden. Damit kann ein kontinuierlicher Abbau der Photovoltaik-Warteliste erfolgen und ein „Stop and Go" vermieden werden. Dank der 10%-Stufe kann ab 2011 etwa ein Drittel der Photovoltaik-Warteliste, auf der zurzeit rund 5’200 Projekte registriert sind, abgebaut werden. Erst wenn die übernächste Stufe mit einem Anteil von 20% der KEV-Mittel geöffnet werden kann, kann die Warteliste vollständig abgebaut werden. Dies wird aufgrund der absehbaren Kostenentwicklung beim Solarstrom frühestens im Jahr 2014 der Fall sein. Photovoltaik-Projekte, die noch nicht auf der Warteliste stehen und erst ab jetzt eingereicht werden, müssen also mit einer Wartefrist von rund 4 Jahren rechnen.

Kategorie: Beschlüsse erneuerbare Energie 

Grossansturm auf Kostendeckende Einspeisevergütung

Publiziert: Freitag, den 02.Mai 2008 um 11:58 Uhr 
02.05.2008

Das revidierte Energiegesetz enthält ein Paket von Massnahmen zur Förderung der erneuerbaren Energien sowie zur Förderung der Effizienz im Elektrizitätsbereich. Hauptpfeiler ist dabei die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für Strom aus erneuerbaren Energien. Jährlich sollen dafür rund 320 Millionen Franken zur Verfügung stehen. swissgrid führt im Auftrag des Bundes die Abwicklung der KEV durch. Anmeldungen für die KEV werden seit dem 1. Mai 2008 mittels offiziellen Anmeldeformulars entgegengenommen. Seit gestern ab 00.00 Uhr bis heute 14 Uhr sind über 2'500 Anmeldungen per E-Mail und gegen 1'000 Anmeldungen per Briefpost bei swissgrid eingegangen. Das swissgrid Kundenkompetenzzentrum hat im selben Zeitraum über 250 Anrufe entgegengenommen.

swissgrid überprüft die Vollständigkeit der Unterlagen und informiert den Projektanten daraufhin mit einem verbindlichen Bescheid. Massgebend für die Berücksichtigung des Projektes ist das Anmeldedatum und die Grösse der Anlage. Pro Jahr kann deshalb die kostendeckende Einspeisevergütung nur für so viele neue Anlagen zugesprochen werden, wie es die maximale Vergütung der jeweiligen Technologie zulässt. Dies erklärt den Grossansturm auf die kostendeckende Einspeisevergütung.

Die Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien - Wasserkraft bis 10 Megawatt, Photovoltaik, Windenergie, Geothermie, Biomasse und Abfälle aus Biomasse - wird ab dem 1. Januar 2009 erstattet und zwar für den ab diesem Zeitpunkt produzierten Strom. Die Vergütungsdauer beträgt je nach Technologie 20 bis 25 Jahre.

Kategorie: Beschlüsse erneuerbare Energie 
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