Grossansturm auf Kostendeckende Einspeisevergütung
02.05.2008
Das revidierte Energiegesetz enthält ein Paket von Massnahmen zur Förderung der erneuerbaren Energien sowie zur Förderung der Effizienz im Elektrizitätsbereich. Hauptpfeiler ist dabei die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für Strom aus erneuerbaren Energien. Jährlich sollen dafür rund 320 Millionen Franken zur Verfügung stehen. swissgrid führt im Auftrag des Bundes die Abwicklung der KEV durch. Anmeldungen für die KEV werden seit dem 1. Mai 2008 mittels offiziellen Anmeldeformulars entgegengenommen. Seit gestern ab 00.00 Uhr bis heute 14 Uhr sind über 2'500 Anmeldungen per E-Mail und gegen 1'000 Anmeldungen per Briefpost bei swissgrid eingegangen. Das swissgrid Kundenkompetenzzentrum hat im selben Zeitraum über 250 Anrufe entgegengenommen.
swissgrid überprüft die Vollständigkeit der Unterlagen und informiert den Projektanten daraufhin mit einem verbindlichen Bescheid. Massgebend für die Berücksichtigung des Projektes ist das Anmeldedatum und die Grösse der Anlage. Pro Jahr kann deshalb die kostendeckende Einspeisevergütung nur für so viele neue Anlagen zugesprochen werden, wie es die maximale Vergütung der jeweiligen Technologie zulässt. Dies erklärt den Grossansturm auf die kostendeckende Einspeisevergütung.
Die Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien - Wasserkraft bis 10 Megawatt, Photovoltaik, Windenergie, Geothermie, Biomasse und Abfälle aus Biomasse - wird ab dem 1. Januar 2009 erstattet und zwar für den ab diesem Zeitpunkt produzierten Strom. Die Vergütungsdauer beträgt je nach Technologie 20 bis 25 Jahre.

